< Satzung

 

 

 SATZUNG *

1.Gründungsmitglieder *

2.Vereinsmitglieder *

3.Arbeitseinsatz *

3.1 Einberufung Arbeitseinsatz *

3.2 Arbeitsmittel *

3.3 Nichtteilnahme am Arbeitseinsatz *

4.Anangeln *

5.Abangeln *

6.Köder und Angelgerät *

6.1Köder *

6.2Angelgerät *

6.3 Hältern *

7.Fangmengen *

7.1 Fangmengen bei An- und Abangeln *

7.2 sonstige Fangmengen *

7.3 Fangzeit *

8.Besatznaßnahmen *

9.Jahresbeitrag *

10.Mitgliedschaft *

11.Auflösung des Vereins *

12.Allgemeines *

12.1 Töten *

12.2 Jahresfangmenge *

12.3 Anwesen *

 

SATZUNG

 

 

 

1.Gründungsmitglieder

 

Heinz-Jürgen Binz

Marcus Binz

Michael Braun

Hubert Leidisch

 

 

2.Vereinsmitglieder

 

Heinz-Jürgen Binz verstorben

Marcus Binz

Michael Braun ausgetreten

Hubert Leidisch ausgetreten 2010 wieder eigetreten 2011 ausgetreten

Bernd Kautenburger ausgetreten

Stefan Frank

Jürgen Schuhmacher ausgetreten

Alexander Helfen seit 24.03.2001 ausgetreten

Thomas Nonnengardt

Roman Rink-Seiler ausgetreten

Thomas Fritz seit 25.06.2004 verstorben

Peter Boos seit 24.03.2001 verstorben

Hubert Enzweiler seit 15.08.2003

Frank Müller seit 3.11.2007

Markus Jonas seit 3.11.2007 ausgetreten

Helmut Moseler seit

Binz Ottmar seit 16.07.2011

Reiner Engels ausgetreten

Brausch Michael ausgetreten

 

3.Arbeitseinsatz

3.1 Einberufung Arbeitseinsatz

 

Der Arbeitseinsatz wird nach Bedarf angeordnet u. ist mit jedem Mitglied abzusprechen. Der Arbeitseinsatz kann von jedem einberufen werden.

 

3.2 Arbeitsmittel

 

Arbeitsmittel sind selbst mitzubringen. In besonderen Fällen nach Absprache.

 

3.3 Nichtteilnahme am Arbeitseinsatz

 

Fernbleiben vom Arbeitseinsatz ist nur in besonderen Fällen mit wichtigem Grund erlaubt. Unentschuldigtes Fernbleiben ohne Grund hat zur Folge, daß derjenige zum nächsten Vereinstreffen ein "Königlich-Klassisches Gerstengetränk" zu zahlen hat. Bei 3 mal unentschuldigtem Fehlen ist dies in einem Gebinde von 30 Liter zu entrichten.

 

4.Anangeln

 

Anangeln wird nach Absprache mit allen Vereinsmitgliedern durchgeführt.

 

5.Abangeln

 

Abangeln wird nach Absprache mit allen Vereinsmitgliedern durchgeführt.

 

6.Köder und Angelgerät

6.1Köder

 

Es darf nicht mit lebendem Köder egal welcher Art (Wurm, Maden, Fisch, etc.) geangelt werden. Ansonsten ist jeder Köder erlaubt (Teig, Mais, Mystic, etc.) Es ist auch Blinkern erlaubt.

 

6.2Angelgerät

 

Bei jedem Angeln darf nur mit einer Rute nach Wahl geangelt werden.
Haken: Beim normalen Angeln darf nur mit Schonhaken geangelt werden, da die Fische zurück gesetzt werden sollen. Ausnahme: An- und Abangeln.

 

6.3 Hältern

 

Das Hältern von Fischen ist in vorgeschriebenen Geräten erlaubt.

 

7.Fangmengen

7.1 Fangmengen bei An- und Abangeln

 

Bei An- und Abangeln darf ein Karpfen nach Wahl (außer Weihersau) mitgenommen werden. 5 Forellen

2 Schleien

ansonsten keine Beschränkung.

 

7.2 sonstige Fangmengen

 

Beim gemeinen Angeln darf kein Fisch mitgenommen werden, außer bei waidmännisch-dringlischer Tötung (GESCHLUCKT). In Ausnahmefällen kann nach Absprache mit allen Mitgliedern ein Abangeln des Bestandes durchgeführt werden.

 

7.3 Fangzeit

 

Es ist erlaubt täglich zwischen An- und Abangeln dem Waidmannssport nachzugehen. Es darf täglich nach den saarländischen Richtlinien geangelt werden. (Sonnenauf- bis untergang)

 

8.Besatznaßnahmen

 

Es wird mindestens 1 Mal im Jahr ein frischer Besatz eingesetzt. Zusätzlich darf aus anderen Gewässern Fische eingesetzt werden. (keine Raubfische)

 

9.Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag in Höhe von 100 DM ist im voraus beim ersten Arbeitseinsatz des neuen Jahres zu entrichten. Er wird verwendet für Pacht, Besatz, An- und Abangeln und teilweise für Arbeitseinsätze. Des weiteren werden Anschaffungen für den Verein nach Absprache bezahlt. (Futter, Geräte, Montagematerial)

 

10.Mitgliedschaft

Es werden keine weiteren Mitglieder in den Verein aufgenommen.

Verlust der Mitgliedschaft: 1.selbsternannte Mitgliedschaftskündigung

Dabei entstehen keine Ansprüche an den Verein und sein Vermögen. 2.unehrenhafte Entlassung aus dem Verein Ausschluß aus dem Verein wird beschlossen durch alle Mitglieder mit einstimmiger Aus- sprache. Vergehen, die dem Verein schaden oder bei grober Verletzung der Satzung, werden im einzelnen beurteilt.

 

11.Auflösung des Vereins

 

Bei Auflösung des Vereins wird vorher von den Vereinsmitgliedern über den Besitz von Geräten, Fisch und Vermögen entschieden.

 

12.Allgemeines

 

12.1 Töten

Das Töten der Fische ist immer nach bestem Wissen und Gewissen nach waidmännischen Regeln durchzuführen.

 

12.2 Jahresfangmenge

Jeder Angler hat über seine Fangmenge im Jahr Buch zuführen. Auswertung nach dem Abangeln. Kontrolle des Bestandes.

 

12.3 Anwesen

Nach dem Angeln ist das Anwesen in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.

 

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