SATZUNG *
1.Gründungsmitglieder
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2.Vereinsmitglieder
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3.Arbeitseinsatz
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3.1 Einberufung Arbeitseinsatz
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3.2 Arbeitsmittel
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3.3 Nichtteilnahme am Arbeitseinsatz
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4.Anangeln
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5.Abangeln
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6.Köder und Angelgerät
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6.1Köder
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6.2Angelgerät
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6.3 Hältern
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7.Fangmengen
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7.1 Fangmengen bei An- und Abangeln
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7.2 sonstige Fangmengen
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7.3 Fangzeit
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8.Besatznaßnahmen
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9.Jahresbeitrag
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10.Mitgliedschaft
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11.Auflösung des Vereins
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12.Allgemeines
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12.1 Töten
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12.2 Jahresfangmenge
*
12.3 Anwesen
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SATZUNG
1.Gründungsmitglieder
Heinz-Jürgen Binz
Marcus Binz
Michael Braun
Hubert Leidisch
2.Vereinsmitglieder
Heinz-Jürgen Binz verstorben
Marcus Binz
Michael Braun ausgetreten
Hubert Leidisch ausgetreten 2010 wieder eigetreten 2011 ausgetreten
Bernd Kautenburger ausgetreten
Stefan Frank
Jürgen Schuhmacher ausgetreten
Alexander Helfen seit 24.03.2001 ausgetreten
Thomas Nonnengardt
Roman Rink-Seiler ausgetreten
Thomas Fritz seit 25.06.2004 verstorben
Peter Boos seit 24.03.2001 verstorben
Hubert Enzweiler seit 15.08.2003
Frank Müller seit 3.11.2007
Markus Jonas seit 3.11.2007 ausgetreten
Helmut Moseler verstorben
Binz Ottmar seit 16.07.2011
Reiner Engels ausgetreten
Brausch Michael ausgetreten
3.Arbeitseinsatz
3.1 Einberufung Arbeitseinsatz
Der Arbeitseinsatz wird nach Bedarf angeordnet u. ist mit jedem Mitglied abzusprechen. Der Arbeitseinsatz kann von jedem einberufen werden.
3.2 Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind selbst mitzubringen. In besonderen Fällen nach Absprache.
3.3 Nichtteilnahme am Arbeitseinsatz
Fernbleiben vom Arbeitseinsatz ist nur in besonderen Fällen mit wichtigem Grund erlaubt. Unentschuldigtes Fernbleiben ohne Grund hat zur Folge, daß derjenige zum nächsten Vereinstreffen ein "Königlich-Klassisches Gerstengetränk" zu zahlen hat. Bei 3 mal unentschuldigtem Fehlen ist dies in einem Gebinde von 30 Liter zu entrichten.
4.Anangeln
Anangeln wird nach Absprache mit allen Vereinsmitgliedern durchgeführt.
5.Abangeln
Abangeln wird nach Absprache mit allen Vereinsmitgliedern durchgeführt.
6.Köder und Angelgerät
6.1Köder
Es darf nicht mit lebendem Köder egal welcher Art (Wurm, Maden, Fisch, etc.) geangelt werden. Ansonsten ist jeder Köder erlaubt (Teig, Mais, Mystic, etc.) Es ist auch Blinkern erlaubt.
6.2Angelgerät
Bei jedem Angeln darf nur mit einer Rute nach Wahl geangelt werden.
Haken: Beim normalen Angeln darf nur mit Schonhaken geangelt werden, da die Fische zurück gesetzt werden sollen. Ausnahme: An- und Abangeln.
6.3 Hältern
Das Hältern von Fischen ist in vorgeschriebenen Geräten erlaubt.
7.Fangmengen
7.1 Fangmengen bei An- und Abangeln
Bei An- und Abangeln darf ein Karpfen nach Wahl (außer Weihersau) mitgenommen werden. 5 Forellen
2 Schleien
ansonsten keine Beschränkung.
7.2 sonstige Fangmengen
Beim gemeinen Angeln darf kein Fisch mitgenommen werden, außer bei waidmännisch-dringlischer Tötung (GESCHLUCKT). In Ausnahmefällen kann nach Absprache mit allen Mitgliedern ein Abangeln des Bestandes durchgeführt werden.
7.3 Fangzeit
Es ist erlaubt täglich zwischen An- und Abangeln dem Waidmannssport nachzugehen. Es darf täglich nach den saarländischen Richtlinien geangelt werden. (Sonnenauf- bis untergang)
8.Besatznaßnahmen
Es wird mindestens 1 Mal im Jahr ein frischer Besatz eingesetzt. Zusätzlich darf aus anderen Gewässern Fische eingesetzt werden. (keine Raubfische)
9.Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag in Höhe von 100 DM ist im voraus beim ersten Arbeitseinsatz des neuen Jahres zu entrichten. Er wird verwendet für Pacht, Besatz, An- und Abangeln und teilweise für Arbeitseinsätze. Des weiteren werden Anschaffungen für den Verein nach Absprache bezahlt. (Futter, Geräte, Montagematerial)
10.Mitgliedschaft
Es werden keine weiteren Mitglieder in den Verein aufgenommen.
Verlust der Mitgliedschaft: 1.selbsternannte Mitgliedschaftskündigung
Dabei entstehen keine Ansprüche an den Verein und sein Vermögen. 2.unehrenhafte Entlassung aus dem Verein Ausschluß aus dem Verein wird beschlossen durch alle Mitglieder mit einstimmiger Aus- sprache. Vergehen, die dem Verein schaden oder bei grober Verletzung der Satzung, werden im einzelnen beurteilt.
11.Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins wird vorher von den Vereinsmitgliedern über den Besitz von Geräten, Fisch und Vermögen entschieden.
12.Allgemeines
12.1 Töten
Das Töten der Fische ist immer nach bestem Wissen und Gewissen nach waidmännischen Regeln durchzuführen.
12.2 Jahresfangmenge
Jeder Angler hat über seine Fangmenge im Jahr Buch zuführen. Auswertung nach dem Abangeln. Kontrolle des Bestandes.
12.3 Anwesen
Nach dem Angeln ist das Anwesen in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
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